| Google Maps auf der Website |
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Google Maps auf der Website - was ist erlaubt, was nicht? Landläufige Ansicht ist, dass das Kartenmaterial von Google Maps in jeder Form frei genutzt werden darf. Und zwar egal, ob im privaten Blog oder auf der gewerblichen Homepage. Wie immer kommt es auf das Kleingedruckte an. Die IT-Recht-Kanzlei klärt auf. Ein Blick in die deutschen AGB von Google Maps schafft Klarheit: So wird zunächst nach der Nutzung
unterschieden. Private oder gewerbliche Nutzung? Einzelnutzer dürfen die Karten, die lokalen Suchergebnisse und die fotografischen Abbildungen nur zu nichtgewerblichen, persönlichen Zwecken nutzen. Eine private Nutzung (in den AGB wird in diesem Zusammenhang von der Nutzung zu "persönlichen, nichtgewerblichen Zwecken" gesprochen) liegt beispielsweise dann vor, wenn jemand die Adresse eines Freundes von Google Maps auf einer Karte anzeigen lassen möchte. Einzelne Benutzer von Google Maps dürfen dabei die angezeigten Karten, die lokalen Suchergebnisse und die fotografischen Abbildungen nur zu privaten Zwecken nutzen. In diesem Zusammenhang ergibt sich aus den AGB leider nicht eindeutig, ob die Verwendung der von Google Maps angebotenen Funktion "HTML-Code zum Einbetten in eine Website" auf privaten Internetseiten eine solche, von Google Maps erlaubte private Nutzung ist. Zwar können die ABG so verstanden werden und nur so ergibt auch das Anbieten dieser Funktion durch Google Maps einen Sinn. Allerdings sind die AGB diesbezüglich unklar und undefiniert. Die gewerbliche Verbreitung (also Nutzung) der Inhalte von Google Maps ist grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn, der entsprechende Nutzer verwendet für den "Zugriff auf und die Anzeige von Kartendaten die Google Maps API entsprechend der allgemeinen Geschäftsbedingungen für das API". Gemäß der Google Maps AGB ist die gewerbliche Nutzung von Google Maps somit nur über die Google Maps API und nicht über die viel einfachere HTML-Code-Integration gestattet. (Über dem oberen rechten Rand einer Karte von Google Maps befindet sich stets der Link "URL zu dieser Seite", mit dessen Hilfe sich Google Karten auf deutlich einfachere Weise in die eigene Homepage integrieren lassen.) Das API (Application Programming Interface) ist eine Programmierschnittstelle, mit deren Hilfe sich dynamische Karten von Google Maps relativ leicht in die eigene Internetseite integrieren lassen. Zur Einbindung von Google Maps in die eigene Homepage wird ein elektronischer Schlüssel benötigt, der zu den Anfragen an die Server von Google Maps berechtigt. Diesen Schlüssel vergibt Google Maps kostenlos. Google Maps: Was Sie nicht dürfen Das Kartenmaterial von Google Maps, das aufgrund der dynamischen Verbindung zu Google stets aktuell ist, ist mit Urheberrechtshinweisen, Markenzeichen oder anderen eigentumsrechtlichen Hinweisen versehen. Diese Hinweise und Zusatzinformationen dürfen gemäß der AGB nicht gelöscht oder anderweitig verändert werden. Der Nutzer muss das Material somit genau so verwenden, wie es ihm von Google Maps geliefert wird. Achtung: Ein Internetnutzer darf nicht einfach das Logo von Google Maps in seine Homepage integrieren, also beispielsweise nicht eine elektronische Kopie des Google-Logos anfertigen (etwa per Screenshot) und dieses dann auf der eigenen Homepage abbilden, sodass z. B. der Eindruck entstehen könnte, Google sei in irgendeiner Form an der Homepage beteiligt. Die von Google Maps verwendeten fotografischen Abbildungen unterliegen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz. Diese dürfen nach den AGB im Gegensatz zum Kartenmaterial überhaupt nicht zu gewerblichen Zwecken oder in einer geschäftlichen Umgebung verwendet werden. Sie dürfen - auch zu privaten Zwecken - nicht verändert oder kopiert und dann veröffentlicht werden. So heißt es in den AGB: "Es ist untersagt, die Abbildungen vollständig oder teilweise zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu übersetzen, zu ändern oder abgeleitete Arbeiten aus ihnen zu erstellen. Darüber hinaus dürfen die Abbildungen oder Teile davon weder vermietet, weitergegeben, veröffentlicht, verkauft, abgetreten, verleast, sublizenziert, vermarktet, übertragen oder in einer sonstigen Weise genutzt werden, die nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung gestattet wird.
Davon unberührt bleiben das gesetzliche Recht zur Privatkopie gemäß § 53 UrhG und das gesetzliche Recht zur Bearbeitung gemäß § 3 UrhG , für Google Maps, welche nur im privaten Bereich bleiben, also nicht veröffentlicht werden. Dazu zählt eine Anzeige auf einer eigenen, privaten Homepage oder einem Blog jedoch nicht, da sie eine Veröffentlichung darstellt. Unklar bleibt hierbei jedoch, was Google mit "fotografischen Abbildungen" genau meint, da dieser Begriff in den AGB nicht definiert wird.
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