Außengastronomie, touristische Übernachtungen und Open-Air-Kultur bei stabiler Inzidenz unter 100 ab 21. Mai möglich

Sinkende Infektionszahlen, mehr Geimpfte, mehr Testmöglichkeiten: Vor diesem Hintergrund hat das Brandenburger Kabinett heute Änderungen der Corona-Verordnung beschlossen. Erste Erleichterungen treten bereits am morgigen 12. Mai in Kraft: So ist zum Beispiel in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 das Dauercamping in Brandenburg wieder erlaubt und es gibt eine Vereinfachung bei der Testpflicht. Vom 21. Mai an (Freitag vor Pfingsten) sind unter Auflagen Außengastronomie, Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel, touristische Übernachtungen in autarken Unterkünften, touristische Angebote wie Schiffsausflüge sowie kontaktfreier Individualsport auf Sportanlagen unter freiem Himmel ohne Personenbegrenzung erlaubt. Vom 1. Juni an ist wieder Indoor-Sport möglich. Die geänderte 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung tritt morgen in Kraft. Sie gilt vorerst bis einschließlich 9. Juni.

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Die gute Nachricht vorweg: Es gibt inzwischen wirklich guten Grund für Optimismus. Die Inzidenzwerte sinken. Die Zahl der Geimpften steigt deutlich. Vergangene Woche waren es insgesamt rund 130.000 Impfungen, so viele wie nie zuvor. 200.000 - und vielleicht mehr - sind unser Ziel. Dazu haben wir uns gestern auf dem Impfgipfel mit allen Beteiligten verständigt. Es gibt Grund zu Optimismus, weil es sichtbar gelingt, die Pandemie zurückzudrängen. Deshalb haben wir heute im Kabinett wichtige erste Öffnungsschritte beschlossen. Wir gehen dabei einen Weg der Vorsicht, Umsicht, aber auch Zuversicht.

Orginaltext Land Brandenburg, Pressemitteilung vom 11.05.2021: https://www.brandenburg.de

pdf PM: Kabinett Corona Lockerungen 11.05.2021 (266 KB)

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