Blog zum Thema Covid-19. Hier findet ihr weitergehnede Informationen aufbereitet für regionale Unternehmer.
Koordinierungszentrum Krisenmanagement in Brandenburg
Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei Informationen zum Coronavirus
Coronavirus: Aktuelle Informationen vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Siebte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg in der Fassung vom 30. März 2021
Die Corona-Infektionszahlen steigen auch in Brandenburg deutlich. Lag die landesweite 7-Tage-Inzidenz vor zwei Wochen noch bei 79,9 wurde heute bereits ein Wert von 145,54 erreicht. Mit der Uckermark ist nur noch ein Kreis unter der entscheidenden 100er-Grenze. Deshalb hat die Landesregierung heute die angekündigte Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vorgenommen und aufgrund der dynamischen Infektionsentwicklung entschieden, vorerst nicht mit Modellprojekten zu starten. Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 18. April. Das Kabinett hat heute auch die Verlängerung der Quarantäneverordnung bis zum 18. April beschlossen. Hier gab es keine Änderungen.
Die wichtigsten Punkte der Eindämmungsverordnung sind:
Text: Landesportal Brandenburg
Weiterlesen: COVID-19: Update | Siebte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen
Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzlerin Angela Merkel von vergangener Nacht wird kurzfristig in Landesrecht umge- setzt. Darauf hat sich heute das Kabinett verständigt. Die bestehenden Ein- schränkungen aufgrund der Corona-Pandemie sollen dabei im Grundsatz bis einschließlich 18. April verlängert werden.
Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird grundsätzlich bis zum 28. März verlängert. Es erfolgen aber zugleich erste Öffnungsschritte. Darüber hat heute das Kabinett beraten. Die notwendige neue Verordnung soll morgen vom Kabinett beschlossen werden, am Montag, 8. März 2021, in Kraft treten und bis zum 28. März 2021 gelten (siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung). Damit setzt Brandenburg die Rahmenvereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit der Bundeskanzlerin vom Mittwoch in Landesrecht um.
Die wichtigsten Punkte sind:
Text: Landesportal Brandenburg
https://www.brandenburg.de/cms/
pdf Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Oberhavel vom 31.03.2021 (648 KB)
pdf PM Kabinett 7 SARS CoV 2 Eind (230 KB)
pdf 210323 PM Corona MPK Beschlüsse (195 KB)
pdf 210318 PM Kabinett Corona (226 KB)
Die bestehenden Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie werden in Brandenburg bis einschließlich 14. Februar verlängert und einige zusätzliche Einschränkungen festgelegt. Darauf hat sich heute das Kabinett in einer Video-Sondersitzung verständigt und die 5. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt am Samstag, 23. Januar (0.00 Uhr), in Kraft.
Damit wird die Vereinbarung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (MPK) vom Dienstagabend umgesetzt. Mit den Landräten und Oberbürgermeistern wurde bereits am gestrigen Mittwoch darüber beraten. Ebenfalls gestern hatte Ministerpräsident Dietmar Woidke den Landtag in einer Sondersitzung über die Ergebnisse der MPK informiert.
Neben der Verlängerung der bestehenden Einschränkungen über den 31. Januar hinaus bis einschließlich 14. Februar legt die neue Verordnung fest bzw. ergibt sich aus dem MPK-Beschluss:
Weiterlesen: Covid-19: Brandenburg und Berlin verlängert den Lockdown bis zum 14.02.2021
Laut einer Pressemitteilung des Landes soll ab morgen (10.2.2021) die Beantragung der Überbrückungshilfe III möglich sein, die für das erste Halbjahr 2021 und rückwirkend auch für November und Dezember 2020 gelten soll. Besonders die von der Schließungsanordnung am 13. Dezember 2020 betroffenen Unternehmen haben darauf sehr gewartet.
Ab dem 12. Februar 2021 sollen die Auszahlungen starten. Die Überbrückungshilfe III unterstützt Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberuflern mit finanziellen Zuschüssen, die aufgrund des Lockdowns schließen mussten oder einen Umsatzeinbruch von 30 Prozent in einem Monat nachweisen können. Abermals ist die Hilfe über die u.g. Plattform des Bundes von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten zu beantragen. Ausgenommen sind Selbstständige, die wie bei den Außerordentlichen Finanzhilfen im November und Dezember direkt beantragen können, dies allerdings voraussichtlich erst ab der kommenden Woche
Weiterlesen: Überbrückungshilfe III startet / Anträge können gestellt werden?!
In der letzten Ministerpräsidenten-Konferenz der Länder wurde auch beschlossen, dass die weitere Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten im beruflichen Kontext erforderlich ist.
Wir möchten euch über den Entwurf der Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) des Bundesarbeitsministeriums informieren, welche bis zum 15. März 2021 befristet ist. Der Entwurf ist bereits in die Kabinettssitzung der Bundesregierung eingebracht worden und ersetzt den bisherigen Entwurf. Diesen Entwurf wird das Bundeskabinett voraussichtlich noch heute verabschieden. Die wesentlichen Regelungen des Entwurfs könnt ihr hier nachlesen.
Weitere Imformationen hier: