Kanzleiprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei Bümlein wurde im September 2000 von Rechtsanwältin Nadejda G. Bümlein gegründet und erweitert durch die Übernahme von ausgewählten Mandaten aus den Referaten Familienrecht, Ausländerrecht und Strafrecht der auf Thailand spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Stahnke. Im Laufe des weiteren Kanzleiausbaus wurde die Rechtsanwaltskanzlei Bümlein um ein Zivilrechtsreferat und ein Sozialrechtsreferat erweitert. Die Kanzlei besitzt eine fundierte und langjährige internationale Ausrichtung mit den Tätigkeitsschwerpunkten Thailand, Osteuropa (Russland, Ukraine, Serbien, Kroatien), Vietnam und Afrika (südlich der Sahara). Das Sekretariat ist mit thai- und russischsprechendem Personal besetzt. Thaisprechende Mandanten werden von einer aus Thailand stammenden Mitarbeiterin betreut. Korrespondenz und Beratung sind möglich in den Sprachen Thai, Russisch, Englisch und Bulgarisch. Eine Zusammenarbeit besteht mit Kanzleien und Dienstleistern in Thailand, Russland, der Ukraine und Vietnam. Bei Bedarf arbeiten wir auch mit einem erfahrenen und kompetenten Steuerberater zusammen. Durch diese vertrauensvolle Zusammenarbeit ist eine effektive Interessenvertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten gewährleistet.