In der letzten Ministerpräsidenten-Konferenz der Länder wurde auch beschlossen, dass die weitere Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten im beruflichen Kontext erforderlich ist.
Wir möchten euch über den Entwurf der Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) des Bundesarbeitsministeriums informieren, welche bis zum 15. März 2021 befristet ist. Der Entwurf ist bereits in die Kabinettssitzung der Bundesregierung eingebracht worden und ersetzt den bisherigen Entwurf. Diesen Entwurf wird das Bundeskabinett voraussichtlich noch heute verabschieden. Die wesentlichen Regelungen des Entwurfs könnt ihr hier nachlesen.
Weitere Imformationen hier:
IHK Potsam Information per E-Mail vom 20.01.2021
Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,
wir alle haben mit großer Anspannung die gestrige Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ländern erwartet und noch im Vorfeld über die regionalen Medien (u.a. die Titelseite der Märkischen Allgemeinen) mit den Schwesterkammern in Brandenburg auf die Risiken eines harten Lockdown und die Notwendigkeit schneller Hilfen für unsere Wirtschaft aufmerksam gemacht.
Vor diesem Hintergrund freuen wir uns, dass in den Verhandlungen nun Verbesserungen für die Überbrückungshilfen III beschlossen wurden, die hoffentlich schnell und unbürokratisch umgesetzt werden. Dabei geht es u.a. um die Entlastung des besonders stark betroffenen Einzelhandels mit Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware, die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige und Abschlagszahlungen. Die kompletten Regelungen hierzu finden Sie im Anhang meiner Mail.
Weiterlesen: Beschluss von Bundesregierung/Ländern und Regelungen zur Überbrückungshilfe III
Die bestehenden Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie werden in Brandenburg und Berlin bis einschließlich 14. Februar verlängert und einige zusätzliche Einschränkungen festgelegt. Sie tritt am Samstag, 23. Januar in Brandenburg und am 24. Januar in Berlin in Kraft.
Damit wird die Vereinbarung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (MPK) vom Dienstagabend umgesetzt.
Weitere Imformationen:
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1042819.php
Der Berliner Senat hat auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, die zweite Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Das Land Berlin setzt damit die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom gestrigen Dienstag um und passt diese auf das Infektionsgeschehen in Berlin an.
Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erhält folgende wesentliche Änderungen:
Beim Verlassen der eigenen Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aus triftigen Gründen ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum im Freien, insbesondere auf Straßen, Wegen, Plätzen und in Grünanlagen nur allein, im Kreise der Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner, Angehörigen des eigenen Haushalts, für Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht und zusätzlich mit höchstens einer weiteren Person gestattet, wobei bei Alleinerziehenden deren Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs nicht mitgezählt werden. Gleiches gilt für Veranstaltungen oder Zusammenkünfte im Familien-, Bekannten- oder Freundeskreis (private Veranstaltungen).